Dieses Jahr stehen Wahlen und eine Satzungsänderung an.
Die Einladung und der Antrag zur Satzungsänderung stehen auf dieser Seite unter
Vereinsinfo - Downloads - zur Verfügung.
Sollte es technische Probleme geben, senden sie bitte eine Nachricht an
KSV Moers Judo-Abteilung im Aufwind. In nur 15 Monaten (nach Corona-Aufnahme- Stopp) konnte der Mitgliederstand von nur 53 auf 136 aufgebaut werden.
Die Sparkasse am Niederrhein sah das als gegebenen Anlass, alle Trainer mit hochwertigen Judoanzügen auszustatten und übergab dem Verein hierfür eine großzügige Spende. Klaus Berns (Abteilungsleiter Judo) bedankte sich im Namen der Trainer beim Abteilungsleiter (Vertriebsmanagement) der Sparkasse am Niederrhein persönlich.
Das Erfolgskonzept, so Klaus Berns, ist ein gutes Training und liegt somit bei unseren Trainern. Auch ein enger Kontakt zwischen Eltern und Trainern ist hier maßgebend. Wir als Trainer möchten immer die Eltern kennenlernen, nur so ist eine konstruktive Zusammenarbeit möglich.
Für die gute Mitgliederentwicklung war also keine Werbung notwendig, es wurden auch keine Mitglieder aus anderen Vereinen übernommen. Alles geschah durch Mund-zu-Mundpropaganda.
Die meisten Mitglieder wurden natürlich im Kinder- und Jugendbereich gewonnen. Aber auch im Erwachsenenbereich und durch eine zusätzliche Taiso-Gruppe (Japanische Gymnastik) konnten die steigenden Zahlen verbucht werden.
Am 13.12.2022 ist das langjährige Mitglied, Trainer und Abteilungsleiter der Judokas von uns gegangen.
Aus organisatorischen Gründen hat sich der Austragungsort geändert.
Die JHV findet in der Gaststätte Moerser Brauhaus, Orsoyer Allee 1A in
47445 Moers statt.
Die Einladung mit weiteren Infos finden sie, wenn sie auf 'Einladung' klicken.
Für das Jahr 2021 ist eine JHV geplant.
Die Einladung mit allen wichtigen Infos wie Ort, Uhrzeit usw. erhalten sie,
wenn sie auf das Wort 'Einladung' klicken.
Taiso als neues Bewegungsangebot beim KSV Moers
Seit November 2021 wird in der Judoabteilung Taiso angeboten.
Taiso (Tai- der Körper; so-die Gymnastik) ist eine traditionelle japanische Bewegungsform.
Es ist ein ganzheitliches Training, welches die funktionalen physiologischen Prozesse aktiviert und so einen Beitrag zur Gesundheitsförderung leistet.
Taiso ist insbesondere für Nicht - Kampfsportler *innen ein optimales Sport- und Bewegungsangebot. Es ist ein individuelles Training bestehend aus Übungen zur Verbesserung der Mobilisation/Beweglichkeit, Kraft, Koordination, Atmung und der inneren Ausgeglichenheit.
Jede Übungsstunde besteht aus einem Warm-Up, einem Kraft- und koordinativen Teil.
Für Taiso sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Interessenten können sich unter der Telefonnummer 0176 40496042 melden.
Foto: von links nach rechts Uwe Bahrs, Michael Bahrs, Sigrid Westermann, Klaus Berns, Salima Boukricha, Anja Haze.
Vom 11. bis 18. März haben 26 Judoka aus NRW an einem Intensivlehrgang für den 1. Dan (schwarzer Gürtel) oder einen höheren Dan-Grad teilgenommen. Der Lehrgang fand auf der Wewelsburg in der Nähe von Paderborn statt.
Daß hartes Training immer lohnenswert ist, konnten zwanzig Judoka bei der anschließenden Prüfung beweisen. Hier erreichten neunzehn Teilnehmer/-innen den nächst höheren Dan-Grad.
Vor einer dreiköpfigen Prüfungskommission mussten die Prüflinge eine Kata (formelles Üben), Wurf- und Bodentechniken, sowie theoretische Kenntnisse beweisen. Klaus Berns vom KSV Moers bestand die Prüfungen zum 1. Dan. Dabei wurde er in der Vorbereitungszeit durch sein Trainerteam unterstützt.
Foto: KSV Moers von links nach rechts Hans-Jürgen Glied (Trainer Technik), Sigrid Westermann (Trainingspartnerin), Klaus Berns (Abteilungsleiter), Rebecca Völker (Abteilungsleiterin), Jost Hermssen (Trainerassistent) und Atilay Köksal (Cheftrainer)
Moerser Judoka warfen und würgten für die Gürtel (Kyu-Grade)
Am Mittwoch den 15.12. nahmen Judoka des KSV Moers an einer Gürtelprüfung teil.
Verlangt wurden exakte Fallschule nach allen Seiten, freier Fall, Wurftechniken, Hebel Würger, Haltegriffe und Theorie der Gleichgewichtsbrechung sowie Prinzipien der Bodenarbeit. Alle Prüflinge konnten den von Ihnen angestrebten Gurt bestehen.
Hans-Jürgen Glied (1. Dan) konnte allen Prüflingen eine gute bis sehr gute Note bescheinigen.
Abteilungsleiter Klaus Berns und Trainer Atilay Köksal waren mit den Leistungen ihrer Schüler zufrieden.
Oben: Atilay Köksal (Trainer), Michael Plohmann, Cengiz Sapancilar, Fabian Jung,
Orhan Mandirali, Hans-Jürgen Glied (Prüfer), Klaus Berns (Abteilungsleiter)
unten: Marie Plohmann, El Habib Boukricha, Elyas Hosseini, Hovhannes Berberyan
Wegen Corona findet die Jahreshauptversammlung für die Jahre 2019 und 2020 statt.
Weitere infos zum Datum, Ort, Tagesordnung usw. stehen als PDF zur Verfügung.
Klicken Sie hier auf Einladung.
Wenn die Corona-Inzidenzen so bleiben, müssen Teilnehmer ab 16 Jahren genesen, geimpft,
oder getestet sein. Ein Nachweis ist mitzubringen.
Wegen sich ändernder Regeln ist es ratsam, kurz vor der JHV hier nachzuschauen, welche Regeln bei einer Teilnahme zu befolgen sind.
Ab dem 22.08.2021 ist der Sport innen nach der 3G Regel möglich.
Näheres kann beim Trainer erfragt werden.
Der Vorstand wünscht ein schönes und verletzungsfreies Trainieren.
Beim KSV Moers 1899 e.V. ist ab dem 31.05.2021 Sport möglich.
Ob Trainingsstunden stattfinden werden, muss mit dem jeweiligen Trainer und/oder Abteilungsleiter
abgesprochen werden.
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Auch in den Turn- und Sporthallen der Stadt Moers ist wieder ein Sportbetrieb möglich. Die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen finden auch für die nicht-städtischen Sporträume, wie Fitnessstudios oder Schießanlagen Anwendung.
Die städtischen Hallen stehen den Vereinen mit den folgenden Auflagen ab Montag, den 31.05.21 wieder auf der Grundlage der bestehenden Belegungspläne zur Verfügung:
- Grundsätzlich ist die einfache Rückverfolgbarkeit und ein Negativtestnachweis für alle Altersgruppen erforderlich.
- Kontaktfreier Sport unter Einhaltung des Mindestabstandes. Die maximal zulässige Zahl der Teilnehmenden wird hier durch die Größe des Sportraumes bzw. der Halle in Zusammenhang mit der Abstandsregel begrenzt. Hochintensives (Ausdauer-)Training ist nicht zulässig. Diese Rahmenbedingungen finden auch für die nicht städtischen Sporträume, wie Fitnessstudios oder Schießanlagen Anwendung.
- Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen erlaubt.
- Bei der Nutzung von Geräten ist zunächst der Gebrauch der mit Lederoberflächen versehen Geräte nicht gestattet. Ausnahme ist hier die Nutzung als Unterbau, bei Abdeckung mit Matten, wie im Trampolinsport. Die Oberflächen der übrigen Geräte sollen vor und nach Gebrach gereinigt werden. Eine Flächendesinfektion ist nicht erforderlich.
- In den Hallen sind bis zu 500 Zuschauer mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen mit Einhaltung des Mindestabstandes und besonderer Rückverfolgung zulässig.
- Auch in den Hallen dürfen die Umkleide- und Duschräume unter Beachtung der Hygieneanforderungen und des Mindestabstandes genutzt werden.
Wenn für einzelne Nutzungsarten Negativtestnachweise erforderlich sind, so ist der Nachweis einer Genesung nach COVID-19-Infektion oder der Nachweis einer vollständigen Immunisierung (Impfung) diesem gleichgestellt.
Coronatests
(1) Soweit nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes oder dieser Verordnung als Vorausset-
zung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests
oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantänever-
ordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in
der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital
bestätigt werden (Negativtestnachweis). Der Negativtestnachweis ist bei der Inanspruch-
nahme des Angebots zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den
verantwortlichen Personen vorzulegen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des
Angebots vorbehaltlich der strengeren Anforderungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes
höchstens 48 Stunden zurückliegen. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung
nach § 1 Absatz 2a und Absatz 2b der Coronabetreuungsverordnung in Form einer PCR-Pool-
testung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebnis-
feststellung. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell ausgenom-
men.
(2) Soweit nach den Regelungen dieser Verordnung statt der Vorlage eines Negativtestnach-
weises nach Absatz 1 auch ein beaufsichtigter Selbsttest zulässig ist, muss die Aufsicht durch
die für die Leitung des Bildungsangebotes verantwortliche Person oder eine pädagogischeFachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit oder eine andere vom Träger beauftragte und dafür
geschulte Person erfolgen.
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Beim KSV Moers findet zur Zeit kein Training statt. Wann es wieder beginnen wird, können wir jetzt nicht sagen.
Sobald wir zuverlässige Infos haben, werden sie hier veröffentlicht.
Die Mitgliedsbeiträge für das zweite Quartal werden nicht erhoben.
Der KSV Moers verzichtet wegen des Trainingsausfalls auf Grund von Corona auf die Mitgliedsbeiträge für das erste und auch für das zweite Quartal. Danach werden die Beiträge wieder abgebucht. Wir müssen die Abgaben an die Verbände und Versicherungen decken.
Weitere Infos unter Gewichtheben- Wir über uns
Jugend- und Jahreshauptversammlung für 2017/18.
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Am 24.11.2019 fanden in der Gaststätte Kampmann beide Veranstaltungen statt.
Neben den üblichen Berichten standen auch Neuwahlen und ein Antrag zur Satzungsänderung an.
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Tel.: 02841-1690808
email:
Unsere Abteilungen Gewichtheben,
Judo und Ju-Jutsu sind über ihren
Landes-und Bundesverband
im DOSB organisiert.